Direkt oder über den Hausarzt. Bei Hausarztmodell bitte vorgängig Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Die Kosten für psychologische Psychotherapie werden in der Regel von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Bezüglich der Kostenbeteiligung gilt der übliche Selbstbehalt von 10 % unter Berücksichtigung der Franchise gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 64).
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die obligatorsische Krankenversicherung ist eine ärztliche Anordnung durch eine Psychiaterin / einen Psychiater oder durch eine Ärztin / einen Arzt FMH für Allgemeine Innere Medizin. Eine solche Anordnung kann auch durch den mit unserer Gruppenpraxis assoziierten Psychiater Dr. med. Th. Moehlecke ausgestellt werden.
Als Selbstzahler:in erfolgt die Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenkasse, ohne dass Ihre Krankenkasse davon Kenntnis erhält. Das Honorar wird transparent erläutert und gemeinsam im Erstgespräch festgelegt.
Unfallbedingte Behandlungen werden üblicherweise vollständig von der SUVA übernommen.